Veranstaltung
Die “Adventure Northside 2024″ auf Gut Basthorst wird veranstaltet von
Rough Road Events GmbH
Herdweg 92
64285 Darmstadt
Deutschland
Tel.: +49 6109 768 89 35
Email: info@roughroadevents.com
Dauer: 13.-15. September 2024 (Freitag bis Sonntag)
Aufbau: Donnerstag, 12. September
Abbau: ab Sonntag 17:00 Uhr und Montag, 16. September 2024
Dauer: | 13.-15. September 2024 |
Öffnungszeiten: | Freitag : 10:00 – 18:00 Uhr |
Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr | |
Sonntag: 10:00 – 17:00 Uhr | |
Aufbauzeiten: | Donnerstag: 08:00 – 22:00 Uhr |
Freitag: 07:00 – 09:30 Uhr | |
Abbauzeiten: | Sonntag: 17:00 – 22:00 Uhr |
Montag: 08:00 – 20:00 Uhr |
Abbauzeiten
Die Abbauzeiten sind strengstens einzuhalten. Ein Abbau der Messestände vor 17:00 Uhr am Sonntag, den 15. September 2024, ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Konventionalstrafe von € 500,00 netto erhoben.
Anmeldung und Mietvertrag
Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Formular auf der Webseite der Adventure Northside oder per Email. Die Anmeldung gilt erst dann, wenn eine Bestätigung seitens des Veranstalters Rough Road Events GmbH erfolgt ist und die Anmeldegebühr bezahlt wurde. Der Standplatz kann in seiner Beschaffenheit von den im Anmeldeformular gemachten Angaben abweichen. Dies betrifft die Verfügbarkeit von Strom, die tatsächlichen Maße und die Lage. Der Antragsteller wird über Abweichungen vor Abschluss des Vertrages informiert und sein Einverständnis eingeholt. Über die Zulassung eines Antragstellers entscheidet der Veranstalter.
Der Mietvertrag kommt zustande, wenn dem Aussteller die Zulassung in Form der Rechnung mitgeteilt wurde. Eine Eingangsbestätigung der Anmeldung ist keine Zulassung zur Ausstellung.
Hausordnung
Der Veranstalter Rough Road Events GmbH übt das Hausrecht innerhalb des abgesperrten Geländes der Veranstaltung während der Veranstaltung und den Auf- und Abbautagen aus. Die Ein- und Ausfahrt während der Ausstellung ist aus polizei- und versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zahlungsbedingungen
Sollte die Messe wegen COVID-19 abgesagt werden müssen, so wird die Standgebühr zurückerstattet.
Änderungen / höhere Gewalt
Falls unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, hat der Veranstalter den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt dann der Anspruch auf Standmiete. Im Falle der Absage der Messe durch die Landesregierung wegen des Virus COVID-19 entfällt ebenfalls der Anspruch auf Standmiete. Bereits gezahlte Standmieten werden dann zurückerstattet.
Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Soweit ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird dieses auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Haftpflichtversicherung
Der Veranstalter ist bezüglich seiner gesetzlichen Haftung versichert. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen. Die Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden Dritten gegenüber ab. Dem Aussteller wird empfohlen, für den Stand eine separate Ausstellerversicherung abzuschließen.
Rücktrittsregelung für die Adventure Northside 2023
GRUNDLOSE ABSAGE
Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Adventure Northside 2024 absagt, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, und damit grundlos die Erfüllung des Mietvertrages verweigert, schuldet einen pauschalen Aufwendungssatz in Höhe von 25% des Mietpreises, sofern die Absage bis sechs Wochen vor der Messe erfolgt. Bei einer Absage innerhalb von sechs Wochen vor der Messe werden 100% des Mietpreises fällig.
REISEBESCHRÄNKUNGEN FÜR DEN AUSSTELLER
Dem Aussteller steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem ersten Tag der Adventure Northside 2024 niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Aussteller seinen Sitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.
Sicherheit und Unfallverhütung
Der Aussteller hat alle einschlägigen Vorschriften, auch die der örtlichen Sicherheitsbehörden, zu beachten. Der Aussteller verpflichtet sich, nur solche Maschinen, Apparate und Anlagen zu zeigen und vorzuführen, die den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Jeder Aussteller hat einen funktionsfähigen Feuerlöscher bereit zu halten.
Regelungen für den Verkauf von Waren
Die Veranstaltung ist auch eine Verkaufsveranstaltung. Es sind die Vorschriften des Rabattgesetzes, der Preisangabeverordnung und der Zugabeverordnung zu beachten. Der Handel hat unter Beachtung der allgemeinen Gesetze und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist der Verkauf von Waren nur von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gestattet.
Bewachung
Der Veranstalter stellt während der Ausstellungstage einen Wachdienst. Er übernimmt aber keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Werbung
Jegliche Werbung ist nur innerhalb der angemieteten Standfläche erlaubt. Akkustische Werbung darf benachbarte Aussteller nicht stören. Der Aussteller ist für die Anmeldung und Entrichtung von Gebühren (GEMA, GEZ) selbst verantwortlich.
Strom
Strom kann nur für einen Teil der Stände zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von mobilen Generatoren ist generell untersagt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Salvatorische Klausel
Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.